Falls die Erbringung von Dienstleistungen vorübergehend und auf der Grundlage eines speziell erstellten Vertrages mit dem deutschen Vertragspartner stattfindet, so ist der ausländische Auftragnehmer verpflichtet, eine positive Entscheidung zu treffen, welche die Ausführung von Bauarbeiten in Deutschland ermöglicht.
Was ist eine Zulässigkeit der Erbringung von Dienstleistungen ?
Das deutsche Recht sieht bei handwerklichen Berufen Sonderregelungen vor. Deswegen ist jeder Unternehmer von Dienstleistungen dieser Berufe, für welche die deutsche Handwerksverordnung den Erwerb einer Erlaubnis (Zulässigkeit) verlangt, zur Anmeldung bei der Handelskammer verpflichtet.
Wie erhält man die Zulässigkeit?
Vor Beginn der Arbeit muss eine Erlaubnis für die Ausführung von vorübergehenden und grenzüberschreitenden Arbeiten auf deutschem Gebiet beantragt werden. Zum Antrag muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden, welche die Tätigkeit der Firma in der gegebenen Baubranche nachweist. Um eine Erlaubnis zu erhalten, ist darüber hinaus eine mehrjährige Erfahrung in dem Tätigkeitsbereich, in dem Sie vorübergehend auf deutschem Gebiet nachgehen werden, notwendig.
Welche Sanktionen drohen bei einer fehlenden Erlaubnis?
Beim Fehlen einer Genehmigung für die Ausübung von grenzüberschreitenden Arbeiten in Deutschland droht eine Strafe bis zu 1.000,- €.
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