Wer ist zur monatlichen Meldung an SOKA-BAU verpflichtet?
Jeder polnische Unternehmer, welcher bereits in der SOKA-BAU angemeldet ist, ist verpflichtet, seine aktuellen Mitarbeiter auf dem Bau in Deutschland zu melden und Beiträge zu jedem entsendeten Mitarbeiter auf dem Bau für Urlaubsansprüche zu entrichten.
Zu diesem Zweck ist die spezielle Internetplattform SOKA-BAU zu verwenden. Der Beitrag ist Pflicht und beläuft sich auf 14,50 % (2017) vom monatlichen Bruttolohn des Arbeitnehmers.
Die eingezahlten Beträge werden grundsätzlich nicht rückerstattet, jedoch kann in manchen Einzelfällen eine Rückerstattung erfolgen.
Welche Sanktionen drohen bei einer fehlenden Meldung und bei fehlenden Einzahlungen von Beiträgen in die Kasse?
Es ist wichtig, die Meldungen korrekt und die Beitragszahlungen fristgerecht vorzunehmen. Wenn die Meldungen an SOKA-BAU nicht fristgerecht und die Zahlung der fälligen Beiträge nicht vorgenommen werden, droht der Firma eine Strafe bis zu 500.000,- €.
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