Jede erbrachte Bauleistung in Deutschland unterliegt einer Bauabzugssteuer in Höhe von 15%.
Diese Sonderabgabe ist vom Abnehmer der Bauarbeiten (dem deutschen Vertragspartner) an das Finanzamt zu entrichten. Zu diesem Zweck rechnet Ihr Vertragspartner einen Steuerabzug ab, welchen Sie diesem vorlegen.
Wie kann man dem Abzug von 15% entgehen?
Man kann sich vor dem Abzug von 15% bewahren, indem man dem deutschen Vertragspartner eine Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Ohne Vorlage dieser Freistellungsbescheinigung zu gegebener Zeit kann der deutsche Vertragspartner rechtmäßig in jeder Ihrer Rechnungen 15% auf die Bausteuer berechnen.
Um eine Freistellung zu erhalten, muss die polnische Firma beim deutschen Finanzamt die entsprechenden Unterlagen einreichen.
Legal Building kann Ihnen dabei helfen, eine Freistellung zu erhalten.
Um eine Freistellung zu erhalten, kontaktieren Sie uns einfach und holen Sie sich ein Angebot ein.
LegalBuilding führt für Sie alle administrativen Schritte durch, um Arbeiten in Europa durchzuführen. Möchten Sie Informationen zu den Arbeitsbedingungen in anderen europäischen Ländern erhalten? Beabsichtigen Sie, in einem anderen Land der Europäischen Union Arbeit aufzunehmen? Sie werden die administrativen sowie rechtlichen Formalitäten des Ziellandes benötigen. LegalBuilding ist dazu da, um Sie bei Ihrem Handeln zu unterstützen. Im Folgenden finden Sie die Angelegenheiten, mit welchen wir uns beschäftigen.
Zuerst erhalten Sie alle Informationen bezüglich der administrativen Schritte, die nötig sind, um in dem von Ihnen ausgewählten Land arbeiten zu können.
Sind alle Genehmigungen eingeholt und liegen alle administrativ-rechtlichen Dokumente vor, erstellen wir die nötigen Unterlagen für die Ausführung Ihres Bauprojekts.
Bei der Überprüfung, ob das Bauvorhaben alle formalen Voraussetzungen im Zielland erfüllt, kann sich Ihre Firma durch unsere Experten vor Ämtern und Kontrollbehörden vertreten lassen.