Jede Firma, welche Arbeiten in Deutschland durchgeführt hat, eine Rechnung für den deutschen Vertragspartner ausgestellt hat sowie eine einmalige Steuernummer erhalten hat, ist verpflichtet, eine jährliche steuerliche Prüfung beim entsprechenden Finanzamt abzulegen.
Wie rechnet man sich mit dem Finanzamt ab?
Eine Abrechnung dieser Art muss rechtzeitig für das vorangehende Jahr erfolgen. Über die Frist entscheidet das lokale Finanzamt.
Die Abrechnung mit dem Finanzamt erfolgt ohne eine separate Aufforderung. Der polnische Unternehmer muss somit daran denken, eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Eine nicht abgegebene Erklärung kann zu administrativen Strafen führen.
Für eine jährliche Abrechnung muss eine Reihe von Dokumenten eingereicht werden, ebenso wie Bescheinigungen vom polnischen Finanzamt. Alle Anträge und jegliche Kommunikation mit dem Amt erfolgen ausschließlich auf deutsch.
Bei einer nicht durchgeführten Abrechnung innerhalb der entsprechenden Frist und ohne einen Nachweis, dass die Tätigkeit in Deutschland von vorübergehendem Charakter war, kann Sie das deutsche Finanzamt zur Entrichtung der Einkommensteuer in Deutschland verpflichten.
Um jegliche Komplikationen mit dem Finanzamt zu vermeiden, kontaktieren Sie uns einfach und holen Sie sich ein Angebot ein.
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