Meldung der vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen

Unternehmen, die im Großherzogtum Luxemburg Bauarbeiten durchführen möchten, müssen eine Meldung der vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen vornehmen und ein spezielles Zertifikat (Certificat de déclaration préalable) erhalten. Diese Voraussetzung gilt ebenso für ausländische Firmen, welche gelegentliche und grenzüberschreitende Arbeiten auf luxemburgischem Gebiet ausführen.

Wer muss diese Meldung vornehmen?

Jede Baufirma, welche legal in Luxemburg Bauarbeiten durchführen möchte, ist verpflichtet, eine Meldung der vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen in Luxemburg vorzunehmen.

Nachdem die Baufirma die Meldung vorgenommen hat, erhält sie ein spezielles Zertifikat, welches zur Durchführung der Arbeit berechtigt (sog. Certificat de Déclaration Préalable).

Es gilt zu beachten, dass das Zertifikat kein uneingeschränktes Recht zur Ausübung von Dienstleistungen auf luxemburgischem Gebiet erteilt. Dieses berechtigt lediglich zu vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungen. Eine weitere wesentliche Tatsache ist, dass das Zertifikat unter allen Umständen vor der Aufnahme jeglicher Tätigkeit in Luxemburg überreicht wird und dass der Umfang der ausgeübten Tätigkeit für den angegebenen Sektor in diesem Dokument streng begrenzt ist.

Um das Zertifikat zu erhalten, muss Berufserfahrung in dem Bereich nachgewiesen werden, in welchem die Firma in Luxemburg tätig sein will.

Diese Erfahrung sollte bestätigt sein durch eine entsprechende Bescheinigung von den zuständigen Behörden. Relevant sind dabei auch die Dauer der Berufserfahrung und andere Bedingungen.

Im Falle einer Nichterfüllung der erforderlichen Bedingungen durch die luxemburgische Behörde, kann das Zertifikat nicht herausgegeben werden und die polnische Firma wird gezwungen sein, die Arbeiten in diesem Land einzustellen.

Sie wissen nicht, wie Sie diese Meldung vornehmen sollen und wie Sie das Zertifikat erhalten?

Sie wissen nicht, ob Sie die Bedingungen erfüllen, um das Zertifikat zu erhalten?

Legal Building weiß die Antworten auf Ihre Fragen.

 

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Unsere Dienstleistungen

LegalBuilding führt für Sie alle administrativen Schritte durch, um Arbeiten in Europa durchzuführen. Möchten Sie Informationen zu den Arbeitsbedingungen in anderen europäischen Ländern erhalten? Beabsichtigen Sie, in einem anderen Land der Europäischen Union Arbeit aufzunehmen? Sie werden die administrativen sowie rechtlichen Formalitäten des Ziellandes benötigen. LegalBuilding ist dazu da, um Sie bei Ihrem Handeln zu unterstützen. Im Folgenden finden Sie die Angelegenheiten, mit welchen wir uns beschäftigen.

Formalitäten

Zuerst erhalten Sie alle Informationen bezüglich der administrativen Schritte, die nötig sind, um in dem von Ihnen ausgewählten Land arbeiten zu können.

Unterlagen

Sind alle Genehmigungen eingeholt und liegen alle administrativ-rechtlichen Dokumente vor, erstellen wir die nötigen Unterlagen für die Ausführung Ihres Bauprojekts.

Repräsentanz

Bei der Überprüfung, ob das Bauvorhaben alle formalen Voraussetzungen im Zielland erfüllt, kann sich Ihre Firma durch unsere Experten vor Ämtern und Kontrollbehörden vertreten lassen.

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