Die Abrechnung von Mitarbeitern in EU-Ländern unterliegt strengen Kontrollrichtlinien mit Hinsicht auf die Arbeitszeit. Der Staat Luxemburg verlangt vom Arbeitgeber u.a. eine jeweilige Meldung von Überstunden, welche der Arbeitnehmer im Rahmen des Bauprojekts im Ausland, in welchem das Unternehmen gemeldet ist, leistet.
Bei einer Überschreitung der standardmäßigen Arbeitszeiten in Luxemburg ist der Arbeitgeber zu einer Pflichtanmeldung der Überstunden bei der Arbeitsinspektion in Luxemburg verpflichtet.
Wie hoch ist die durchschnittliche Arbeitszeit in der Woche?
Ab wann gilt Arbeit als Überstunden-Arbeit?
Was muss bei der elektronischen Meldung bei Überstunden eingereicht werden?
Wie ist Mehrarbeit über die erlaubte Arbeitszeit zu entlohnen?
Wir haben Antworten auf diese Fragen.
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LegalBuilding führt für Sie alle administrativen Schritte durch, um Arbeiten in Europa durchzuführen. Möchten Sie Informationen zu den Arbeitsbedingungen in anderen europäischen Ländern erhalten? Beabsichtigen Sie, in einem anderen Land der Europäischen Union Arbeit aufzunehmen? Sie werden die administrativen sowie rechtlichen Formalitäten des Ziellandes benötigen. LegalBuilding ist dazu da, um Sie bei Ihrem Handeln zu unterstützen. Im Folgenden finden Sie die Angelegenheiten, mit welchen wir uns beschäftigen.
Zuerst erhalten Sie alle Informationen bezüglich der administrativen Schritte, die nötig sind, um in dem von Ihnen ausgewählten Land arbeiten zu können.
Sind alle Genehmigungen eingeholt und liegen alle administrativ-rechtlichen Dokumente vor, erstellen wir die nötigen Unterlagen für die Ausführung Ihres Bauprojekts.
Bei der Überprüfung, ob das Bauvorhaben alle formalen Voraussetzungen im Zielland erfüllt, kann sich Ihre Firma durch unsere Experten vor Ämtern und Kontrollbehörden vertreten lassen.