Vertreter von entsandten Mitarbeitern – Pflicht in Frankreich
- 5 April 2017
Ab dem 1. April 2015 müssen ausländische Unternehmer, die ihre Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden möchten, einen Vertreter für entsandte Arbeitnehmer bestellen. Achtung, diese Verpflichtung besteht ebenfalls bei kurzfristigen Entsendungen nach Frankreich.
Seine Aufgabe besteht darin, die in Frankreich entsandten ausländischen Arbeitnehmer zu vertreten und die vollständigen Dokumente über die Entsendung zu führen, damit diese auf Antrag der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden können.
Welche Strafen drohen, wenn kein Vertreter vorhanden ist?
Im Falle, dass ein Vertreter in Frankreich fehlt, unterliegen der ausländischen Firma und dem französischen Kunden Verwaltungsstrafen von bis zu 2.000 EUR für jeden entsandten Arbeitnehmer. Die Strafe wird bei einer wiederholten Nichteinhaltung verdoppelt. Die Gesamtsumme der Strafen darf 500.000 € nicht übersteigen.
Wer kann als Vertreter tätig sein?
Der Vertreter muss eine ernsthafte und strenge Person sein, weil er ein Bindeglied zwischen der französischen Verwaltung und der ausländischen Firma ist. Diese Person muss in Frankreich ansässig sein.
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Welche Rolle hat der Vertreter?
Die Hauptaufgabe des Vertreters besteht darin, die folgenden Dokumente zu überprüfen:
- in Bezug auf die Firma: Auszug aus dem Handelsregister, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Tarifvertrag,
- in Bezug auf die Mitarbeiter: Personalausweis, Arbeitsvertrag, A1-Formular, Gesundheitskarte usw.
Der Arbeitnehmervertreter ist für die Kontrolle und Aufbewahrung der Dokumente verantwortlich, hat aber auch die Pflicht, diese im Falle einer Inspektion durch die Arbeitsinspektion bereitzustellen.
Die Kontrolle der Mitarbeiter kann erfolgen durch:
- Arbeitsaufsicht
- Polizei oder Gendarmerie
- Steueramt
- Zollamt
Der Vertreter muss vor der Entsendung unbedingt alle erforderlichen Unterlagen von der ausländischen Firma zusammen mit der französischen Übersetzung erhalten.
Auf diese Weise wird der Vertreter zur verantwortlichen Person, die für den Vertrag zwischen dem ausländischen Unternehmen und den französischen Verwaltungsämtern während der Entsendung der Arbeitnehmer in Frankreich zuständig ist.
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