FAQ

Häufig gestellte Fragen

Stellen Sie vorübergehend Dienstleistungen im Ausland zur Verfügung?

Legal Building.eu ist spezialisiert auf administrative und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Export von Baudienstleistungen ins Ausland.


Wie lange dauert die Erledigung der Formalitäten?

Die Wartezeit hängt in hohem Maße von der Effizienz der Büros eines bestimmten Landes ab. Bei korrekt erfassten und weitergeleiteten Dokumenten überschreitet sie in der Regel nicht die Dauer von einigen Tagen.

 

Führen Sie auch eine Akte zu den Mitarbeitern meiner Firma, die im Ausland arbeiten?

Ja – im Rahmen des Service werden auch alle Formalitäten erledigt, die mit der Entsendung der Mitarbeiter Ihres Unternehmens ins Ausland verbunden sind.

 

Was ist eine Ansässigkeitsbescheinigung?

Eine Ansässigkeitsbescheinigung ist ein Dokument, welches bescheinigt, dass ein Unternehmen (eine natürliche Person oder ein Unternehmen) in einem bestimmten Land ansässig ist und genau in diesem seine Steuern abrechnet. Die Bescheinigung wird für das laufende Kalenderjahr vom lokalen Finanzamt für den eingetragenen Sitz dieses Unternehmens (natürliche Person oder Firma) ausgestellt, zum Beispiel eine Bescheinigung für das Jahr 2017.

 

Wann ist diese erforderlich?

Die Bescheinigung ist erforderlich, wenn ein Unternehmen aus einem Land der Europäischen Union eine Dienstleistung erbringt oder mit einer in einem anderen Land niedergelassenen Einrichtung zusammenarbeitet.

 

Achtung: Das Fehlen der Bescheinigung reduziert die Zahlung Ihrer Rechnung

Ohne Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung des Dienstleistungsempfängers wird die Zahlung für Ihre Dienstleistung oder Arbeit doppelt besteuert. Der Leistungsempfänger ist daher berechtigt, die in einem bestimmten Land fällige Rechnungssteuer (20% in Polen) abzuziehen.


Wie erhält man eine Ansässigkeitsbescheinigung? Machen Sie sich mit den für Ihr Land gesammelten Informationen unten vertraut.

BELGIEN

Um eine Ansässigkeitsbescheinigung in Belgien zu erhalten, müssen Sie:

  1. mit Ihrem Finanzamt in Kontakt treten (service de taxation du contribuable),
  2. bei Ihrem Finanzamt Ihre Umsatzsteuer- oder eine andere Identifikationsnummer angeben,
  3. nach Erhalt der Daten sendet Ihnen das Finanzamt – innerhalb weniger Tage – die Bescheinigung per Post zu.

Kontaktdaten zum Finanzamt:
Contact center du SPF Finances
http://finances.belgium.be/fr/Contact/
Avenue du Roi Albert II 33

1030 Bruxelles
Telefonnummer: +32  0257 257 57

 FRANKREICH

Um eine Ansässigkeitsbescheinigung in Frankreich zu erhalten, besuchen Sie diese Internetseite: http://droit-finances.commentcamarche.net/download/telecharger-193-cerfa-730-certificat-de-residence-fiscale-en-france.Auf der Seite können Sie das notwendige Formular einsehen und ausfüllen, um die Bescheinigung zu erhalten. Nach dem Ausfüllen und der Angabe Ihrer Daten ist das unterschriebene Formular an das für Sie zuständige Finanzamt zu senden. Das Finanzamt sendet Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage zu. Ein Muster der Ansässigkeitsbescheinigung finden Sie unter folgendem Link: http://www.cjoint.com/doc/16_04/FDvjxNmV8WM_13800.pdf

LUXEMBURG

Um eine Ansässigkeitsbescheinigung aus Luxemburg zu erhalten, kontaktieren Sie das Finanzamt:Bureau d’imposition RTS Luxembourg 2Tél. : + 325  40800-3399Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme Ihre Steuernummer oder Sozialnummer an. Das Finanzamt wird Ihnen innerhalb weniger Tage die Ansässigkeitsbescheinigung zusenden.

Die hierin enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.

 



de