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Baugenehmigung in Belgien: neue Anforderungen ab dem 1. Juli 2017

Unterauftragnehmer, die öffentliche Arbeiten durchführen, müssen eine Baugenehmigung (Agréation) gemäß dem Gesetz vom 20. März 1991, Beschluss der Agréation für Bauunternehmen (Belgisches Amtsblatt vom 06/04/1991, in Kraft getreten am 01.11.1991), besitzen.

 

Ab dem 1. Juli 2017 treten in Belgien neue Vorschriften bezüglich Baugenehmigungen (Agréation) in Kraft.

Bislang mussten Subunternehmer, die öffentliche Arbeiten im Wert von 135.000 Euro oder mehr durchgeführt haben, eine belgische Baugenehmigung (Agréation) beantragen.

Ab dem 1. Juli 2017 ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn öffentliche Arbeiten für einen Betrag von mindestens 75 000 EUR (Kategorieanforderungen) und für einen Betrag von mindestens 50 000 EUR durchgeführt werden (Anforderungen für die Unterkategorie).

Wenn Sie im Rahmen von öffentlichen Arbeiten Bauarbeiten durchführen möchten, stellen Sie sicher, ob diese Anforderung für Sie gilt.

Die Dauer für die Erlangung einer Entscheidung ist lang, daher ist es entscheidend, die richtige und vollständige Bewerbung einzureichen.

Unsere Experten können Ihnen dabei helfen, eine Baugenehmigung zu erhalten. Um mehr zu erfahren, gehen Sie zum Abschnitt Baugenehmigung oder kontaktieren Sie uns unter contact@legalbuilding.eu.

Schon in diesem Jahr können Sie an der Legal Building Konferenz teilnehmen, die ihren Fokus auf die Delegation von Mitarbeitern und die Erbringung von Dienstleistungen in Europa gerichtet hat.

Das hohe fachliche Niveau der Konferenz sorgt für eine konstante Zusammenarbeit mit Spezialisten aus Belgien, Polen sowie aus Ländern wie Frankreich oder Deutschland.

Um mehr zu erfahren und an der Konferenz teilzunehmen, besuchen Sie den Konferenzbereich von Legal Building Rzeszów.

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