Bauverträge in Luxemburg
- 25 August 2017
Trotz seiner geringen Größe ist Luxemburg eines der am häufigsten gewählten Länder in Europa in Bezug auf die Einwanderung. Berücksichtigt man die Anzahl, so zählen die Polen zu den top 10 der im Großherzogtum Luxemburg lebenden Nationalitäten. Auf den dortigen Portalen lässt sich eine große Anzahl von Stellenangeboten für Ausländer feststellen. Zur Auswanderung regt ebenfalls der hohe Lebenskomfort der dort lebenden Bevölkerung an. Viele polnische Baufirmen, durch die rasante Entwicklung in Luxemburg ermutigt, haben beschlossen, Bauaufträge umzusetzen und damit ihre Mitarbeiter in dieses Land zu entsenden. Die Rechtsgrundlage für die Entsendung von Arbeitnehmern in das Großherzogtum Luxemburg ist das Gesetz über die Geschäftstätigkeit vom 28. Dezember 1988. Man hat sich mit diesem vor einer Entscheidung der Entsendung vertraut zu machen. Eine kurze Beschreibung der grundlegenden Dokumente, die beim Abschluss von Verträgen im diesem Land erforderlich sind, finden Sie hier: Baudokumente für Luxemburg zur legalen Arbeit
Ein Unternehmer, der die Realisierung von Verträgen in diesem Land vornehmen will, ist verpflichtet, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungen zu melden. Die Meldung muss über das zuständige Ministerium für Kleinunternehmen und Tourismus erfolgen. Nach Annahme des Antrags erhält das Unternehmen ein Zertifikat, welches berechtigt, im angegebenen Gebiet zu arbeiten (Certificat de Déclaration Préalable). Es gilt zu beachten, dass das Zertifikat zur Ausführung von befristeten Arbeiten berechtigt.
Nach Erhalt einer Genehmigung für grenzüberschreitende Arbeiten, ist der Unternehmer verpflichtet, eine obligatorische elektronische Meldung der entsendenden Arbeitnehmer im sogenannten E-detachement Badge Social System vorzunehmen. Bei der Meldung ist der Vor- und Nachname der Arbeitnehmer sowie die Adresse der Baustelle anzugeben. Zusammen mit der Bewerbung müssen Sie die relevanten Lohnbelege senden. Darüber hinaus sollte der Unternehmer alle entsprechenden Dokumente auf der Baustelle besitzen sowie die lokalen Vorschriften für Mitarbeiter befolgen.
Die Arbeitsaufsicht des Großherzogtums Luxemburg führt zahlreiche Kontrollen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte durch, d. h. Mindestlöhne, Mindestruhezeiten und maximale Arbeitszeiten. Alle Überstunden müssen jedes Mal gemeldet werden. Die Meldung erfolgt auf elektronischem Wege.
Ein wichtiger Aspekt bezüglich der Entsendung nach Luxemburg ist die Notwendigkeit, die Mehrwertsteuerzahler in das Register eintragen zu lassen. Ein Bauunternehmen, das in diesem Land Dienstleistungen erbringen möchte, muss dort ebenfalls eine Mehrwertsteuer entrichten. Der luxemburgische MwSt.-Grundsatz beträgt 17%. Rechnungen für in diesem Land erbrachte Dienstleistungen sollten die luxemburgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten.
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer keinen Problemen im Zusammenhang mit dem Nationalen Gesundheitsfond zur Deckung möglicher Behandlungskosten im Ausland aussetzen möchte, sollte er das A1- und das EHIC-Zertifikat für den Arbeitnehmer beantragen, auch wenn er den Arbeitnehmer auf eine Geschäftsreise schickt.
Unsere Experten helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen für die Realisierung eines Bauvertrages in Luxemburg zu erhalten. Um mehr zu erfahren, kontaktieren Sie uns unter contact@legalbuilding.eu.


