Steuer auf grenzüberschreitende Bauleistungen in Deutschland – Bauabzugsteuer
- 6 September 2017
Nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz liegt die Steuerpflicht eines ausländischen Bauunternehmers bei dem in Deutschland ansässigen Auftraggeber. Ziel dieser Maßnahmen ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung einschließlich Steuerbetrug und Schwarzarbeit.
Die Höhe der Bauabzugsteuer beträgt 15% des Wertes der ausgeführten Bauleistung. Der deutsche Vertragspartner zieht den entsprechenden Betrag von der Rechnung der ausländischen Firma ab und überweist diesen an das deutsche Finanzamt. Für die ausländische Firma bedeutet dies, dass sie nicht den vollen fälligen Betrag von der ausgestellten Rechnung erhalten wird. Zahlt der Auftraggeber jedoch nicht die 15% des Rechnungsbetrags an das Finanzamt, so kann ihm eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro auferlegt werden.
Kann ein Steuerabzug durch den deutschen Vertragspartner vermieden werden?
Die Antwort auf diese Frage lautet: ja. Der deutsche Vertragspartner darf 15% der Steuer nicht von der Rechnung einer ausländischen Firma abziehen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind. Was muss gemacht werden, damit dies möglich ist? Dazu sollte die Initiative vom ausländischen Kunden ergriffen werden. Das Unternehmen sollte innerhalb der gesetzlichen Frist einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Steuer stellen. Wenn die Frist für die Beantragung des Kündigungsbescheids abgelaufen ist, geht nicht alles verloren, da es immer noch möglich ist, die Steuer zurück zu erstatten.
Seit 2001 gilt in Deutschland die Vorschrift zur Einkommensteuer für Baudienstleistungen ausländischer Auftragnehmer. An dieser Stelle ist anzumerken, dass im Licht von Bauvorschriften unter Baudienstleistungen jede Leistung zu verstehen ist, die auf die Herstellung, Reparatur, Instandhaltung oder Beseitigung von Bauarbeiten abzielt. Die Definition von Bauleistungen umfasst auch alle Vorrichtungen im Zusammenhang mit Böden sowie alle statischen Vorrichtungen, welche aus Baumaterial oder Baukomponenten produziert, z.B.:
- Ausrüstung für die Versorgung und Reinigung von Baugrundstücken
- Verstärkung von Böschungen
- Brücken
- Brunnen
- Teiche (ohne Bepflanzung),
- Gebäude
- Kanäle
- Maschinen und andere Baugeräte, solange sie eng mit Land und Boden verbunden sind (z.B. Windenergie-Geräte, Abwasserbehandlung, Strommasten, Werbetafeln),
- Verstärkung,
- Straßen,
- Tunnel,
- Zäune.
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